Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 94/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 03. Juli 2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 24. Juni 2008, soweit der Klägerin Prozesskostenhilfe verweigert worden ist, geändert.

Der Klägerin wird auch insoweit unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. E. in F. ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, als sie für die Zeit von April 2008 bis zur Rechtshängigkeit ihrer Klage, die am 02. Juli 2008 eingetreten ist, Trennungsunterhalt in Höhe von 592,00 € verlangt.


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