Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 143/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2004 ver-kündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 661/02 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - auch des Revisionsverfahrens - hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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