Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 146/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.07.2008 - 22 O 456/06 - wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.


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