Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 77/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.04.2008 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 575/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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