Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 250/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungs-kammer des Landgerichts A. zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.


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