Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 55/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Februar 2009 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 235/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.


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