Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 W 55/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 03.08.2010 gegen die im Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.06.2010 - 30 O 187/09 LG Köln - enthaltene Kostenentscheidung wird zurückgewiesen; die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.


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