Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 199/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.11.2010 - 31 O 582/10 - wird zurückgewiesen. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


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