Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 76/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 51/08 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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