Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - III-1 RVs 140/11

Tenor

Das angefochten Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.


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