Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 44/11

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 12.11.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 5/10 – auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.988,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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