Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 128/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.5.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 560/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 5.008,43 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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