Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 VA (Not) 13/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 27. Juni 2011 – 3830 Rheinbach 8 – wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf seine Bewerbung vom 03. April 2011 erneut zu bescheiden.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte und der Beigeladene.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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