Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 94/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Mai 2011 verkün­dete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 394/10 - aufgehoben.

Die Sache wird, auch zur Entscheidung über die Kosten des Beru­fungsverfahrens, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.