Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 188/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. August 2011 verkündete Urteil der der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 6/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - 13 W 48/23
12. Januar 2023
13 W 48/23 12. Januar 2023

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