Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 233/11

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 23.11.2011 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 30 O 51/11 – wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 25.000 € festgesetzt.


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