Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 18/12

Tenor

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts

- Familiengericht - Bonn vom 22.08.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt bis 500,00 €.


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