Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - III-1 RVs 159/12

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen