Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 255/13

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.


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