Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 39/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2013 – 228 O 1/13 – wird, soweit ihr mit Beschluss des Landgerichts vom 14.02.2013 nicht abgeholfen worden ist, zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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