Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 181/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln – 84 O 90/13 SH I – vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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