Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 272/13

Tenor

Die Anhörungsrüge des Angeklagten wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen