Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 149/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (24 O 8/13) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 5.559,62 EUR festgesetzt.


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