Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 6/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 27.12.2013 –14 OH 18/11 -  in seiner Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 24.02.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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