Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslA 26/14

Tenor

Die Auslieferung des koreanischen Staatsangehörigen L in die Republik Korea zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Seoul Central District Court vom 24.02.2012 zur Last gelegten Tat ist zulässig.

Im Übrigen wird die Auslieferung für unzulässig erklärt.


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