Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 13/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.2.2014 – 27 OH 11/13 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.3.2014 aufgehoben und das Landgericht angewiesen, die von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin benannten Zeugen im Rahmen dieses selbständigen Beweisverfahrens zu vernehmen.


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