Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - AuslA 45/14 - 32 -

Tenor

Die Auslieferung  des albanischen Staatsangehörigen M.

nach Italien zur Vollstreckung der in dem Europäischen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft Mailand vom 22.05.2014  enthaltenen Verurteilung durch das Appellationsgericht  Mailand vom 21.11.2002  zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wird für unzulässig erklärt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen