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IRG § 83a Auslieferungsunterlagen

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die folgenden Angaben enthält:

1.
die Identität, wie sie im Anhang zum Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl näher beschrieben wird, und die Staatsangehörigkeit des Verfolgten,
2.
die Bezeichnung und die Anschrift der ausstellenden Justizbehörde,
3.
die Angabe, ob ein vollstreckbares Urteil, ein Haftbefehl oder eine andere vollstreckbare justitielle Entscheidung mit gleicher Rechtswirkung vorliegt,
4.
die Art und rechtliche Würdigung der Straftat, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen,
5.
die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatortes und der Tatbeteiligung der gesuchten Person, und
6.
die für die betreffende Straftat im Ausstellungsmitgliedstaat gesetzlich vorgesehene Höchststrafe oder im Fall des Vorliegens eines rechtskräftigen Urteils die verhängte Strafe.

(2) Die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Überstellung oder Auslieferung nach der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56), die die unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Angaben enthält oder der diese Angaben nachgereicht wurden, gilt als Europäischer Haftbefehl.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 605/25
24. März 2026
5 StR 605/25 24. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 OAus 144/25
21. Januar 2026
3 OAus 144/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 25/25
23. Dezember 2025
2 Ws 25/25 23. Dezember 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 OAus 20/24
14. Juli 2025
1 OAus 20/24 14. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 192/25
8. Juli 2025
3 StR 192/25 8. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 80/25
12. Juni 2025
2 OAus 80/25 12. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Strafsenat) - 2 OAusA 24/25
25. März 2025
2 OAusA 24/25 25. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Strafsenat) - 2 OAus 27/25
3. März 2025
2 OAus 27/25 3. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Bamberg - 1 OAus 53/24
24. Februar 2025
1 OAus 53/24 24. Februar 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 5/25
23. Januar 2025
2 BvR 5/25 23. Januar 2025