Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 115/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Mai 2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln– 23 O 163/13- wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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