Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 56/15

Tenor

I.  Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.  Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Königswinter zurückverwiesen.


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