Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 13/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird der Streitwert für das Verfahren - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde und der sofortigen Beschwerde der Beklagten - auf 122.549,79 € festgesetzt.

                                          Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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