Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 166/15

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 07.07.2015 gegen den am 06.07.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Rheinbach vom 03.07.2015, LB-595-19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.


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