Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 5/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Gummersbach vom 21.09.2015 – 44 Lw 5/15 – teilweise abgeändert und der Geschäftswert auf 44.174, -- € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 127/22
23. Februar 2023
10 W 127/22 23. Februar 2023

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