Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 108/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juni 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 372/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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