Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 W 55/15

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts St. Goar – Schifffahrtsgericht – vom 23.09.2015 – 4 UR II 1/14 BSch - wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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