Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 834/15

Tenor

Auf die Beschwerde wird dem Verurteilten unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses Rechtsanwalt Dr. A als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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