Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 186/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2015 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 78/14 – wird unter Abweisung des weitergehenden Rechtsmittels die angefochtene Entscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die bei Abschluss des Krankheitskostenversicherungsvertrages zu Vertragsnummer 2xx/0xx64xx81x auf sie übertragenen Alterungsrückstellungen in Höhe eines Betrages von 4.592,00 € auf die B Krankenversicherung AG zu Versicherungsschein Nr. 4xx07xx50 zu übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen


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