Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 26 WF 197/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsstellers vom 22.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 17.09.2015 dahin abgeändert, dass dem Antragsteller für das Umgangsverfahren unter Beiordnung von Rechtanwältin I Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.


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