Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 377/16

Tenor

Die Beschwerde vom 4.9.2016 gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Aachen vom 25.8.2016 – HRB 13498 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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