Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 127/16

Tenor

1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 67/16) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses gegeben.


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