Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 341/17

Tenor

Der Haftbefehl der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 05.05.2017 - 113 KLs 3/15 - wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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