Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 17/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 05.03.2018 wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.2.2018 - 11 O 406/17 - abgeändert und das Landgericht angewiesen, das Verfahren fortzusetzen und über den Einspruch der Beklagten gegen das Versämnisurteil des Amtsgerichts Aachen vom 27.1.2017 zu entscheiden.


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