Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 120/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der den Beschluss des Landgerichts Köln vom 19.10.2018 (Az. 31 O 311/18) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 19.11.2018 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

              Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin, untersagt,

              in Deutschland parallel importierte Arzneimittel „B 400mg Filmtabletten“ in Packungen mit einer Dose zu 60 Filmtabletten in umverpackten Ausstattungen in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

              Der Streitwert wird auf 80.000 € festgesetzt.


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