Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 W 10/18

Tenor

Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11.05.2018 wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für den Rechtsstreit in erster Instanz wird auf

228.795,70 EUR

festgesetzt.


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