Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 214/19

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.08.2019 (5 O 549/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


G r ü n d e:

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