Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 50/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 219/19) vom 25.02.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz wird auf 6.800,80 EUR festgesetzt.


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