Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 53/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 350/19) vom 25.02.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des gesamten Rechtsstreits wird auf 3.246,40 EUR festgesetzt.


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