Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 127/20

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 22.09.2020 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 85/20 –abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 08.05.2020 in der Gestalt des Urteils vom 22.09.2020 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.


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