Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 8/22

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2021 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 228/20 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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