Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 19/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Januar 2023 - 33 O 135/19 - aufgehoben, soweit das Verfahren bezüglich der Klageanträge zu 1 und 4 ausgesetzt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Aussetzungsantrag der Beklagten vom 20. Dezember 2022 an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen